Wie wird man Selbstständiger in Europa?

Da es sich bei dem Status des Selbstständigen um eine vereinfachte Regelung handelt, sind natürlich auch die administrativen und steuerlichen Schritte vereinfacht, so dass Selbstständige problemlos ihr eigenes Unternehmen gründen können. Und auch wenn die Gründungsverfahren vereinfacht sind, gibt es einige Bedingungen, die Sie beachten müssen, um in Europa als Selbständiger tätig zu werden.

Selbständiger Unternehmer in Europa werden: Niederlassung in Frankreich

Der Status des Selbstunternehmers ist nicht nur eine vereinfachte Regelung, sondern auch für jedermann zugänglich! Außerdem können Sie dank der Freiberuflichkeit ein echter Nomade werden und in anderen EU-Ländern arbeiten. Um ein EU-Selbstständiger zu werden, müssen Sie lediglich eine Adresse in Frankreich haben, um Ihr Selbstständigenunternehmen zu gründen. Sie können Ihren Sitz über eine einfache Postanschrift oder eine Adresse eines Ihrer Verwandten auf französischem Staatsgebiet ansiedeln. Wenn Sie hingegen von einer prestigeträchtigen Adresse mit einem beständigen Ruf profitieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen in einer Handelsgesellschaft anzusiedeln. Diese Option ermöglicht es Ihnen, Einfachheit und Professionalität miteinander zu verbinden. Auch wenn Sie in einem anderen EU-Land leben, müssen Sie Ihre Steuern an den französischen Staat zahlen, solange Ihr Autounternehmen in Frankreich ansässig ist.

N.B. Wenn Sie sich in Europa selbstständig machen wollen, sollten Sie sich über die Besonderheiten des Gastlandes informieren, damit Sie die erforderlichen Verfahren für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis problemlos durchführen können.

Selbständiger Unternehmer in Europa werden: die einzigen Umsatzanforderungen

Natürlich ist die Eintragung Ihres Unternehmens in Frankreich nicht der einzige Schritt auf dem Weg zum Selbstständigen in Europa. Es gibt auch Bedingungen, die Sie in Bezug auf Umsatzgrenzen einhalten müssen. Die Höhe der jährlichen Einnahmen darf die Schwellenwerte für die Regelung für Kleinstunternehmen nicht überschreiten: 70.000 € ohne MwSt. für eine Dienstleistungstätigkeit und 170.000 € ohne MwSt. für eine Handelstätigkeit. Abgesehen von den Umsatzobergrenzen sollten Sie auch den Grundfreibetrag für die Mehrwertsteuer nicht vergessen, der nicht überschritten werden darf, da Sie sonst mehrwertsteuerpflichtig werden: 35.200 € für eine Dienstleistungstätigkeit und 91.000 € für eine gewerbliche Tätigkeit.

Selbständiger Unternehmer in Europa werden: die Erklärung der Tätigkeit

Was die Erklärung der selbständigen Tätigkeit betrifft, so ist sie über vereinfachte Gründungsverfahren zugänglich. Wenn Sie sich also in Frankreich selbständig machen und dann in anderen EU-Ländern ansässig sind, müssen Sie die Höhe der jährlichen Einnahmen, einschließlich der im Laufe des Jahres erzielten Kapitalerträge, angeben. Ein Online-Formular wird Ihnen die Abgabe dieser Erklärung erleichtern. Sobald Sie das Formular ausgefüllt haben, müssen Sie es mit den beigefügten Unterlagen an das Centre de Formalité des Entreprises (Zentrum für Unternehmensformalitäten) senden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung Ihrer Tätigkeit auch die Eintragung in das Handelsregister (RM) für eine handwerkliche Tätigkeit und in das Gewerberegister für eine gewerbliche Tätigkeit beinhaltet.



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